Visakurse in Zürich

Dein Weg in die Schweiz: Deutsch lernen in Zürich

Mit unserem Super-Intensivkurs erfüllst du die Voraussetzungen für eine Aufenthaltsbewilligung im Kanton Zürich — egal ob du intensiv Deutsch lernen und danach zurückkehren möchtest, oder dich gezielt auf die Deutschprüfung von ETH Zürich oder Universität Zürich vorbereitest. Wir begleiten dich durch den gesamten Antragsprozess.

Wer braucht welches Visum?

Für Aufenthalte über 90 Tage hängt der Ablauf vor allem von deiner Staatsangehörigkeit ab.

EU-/EFTA-Bürger:innen

  • In der Regel kein Einreisevisum nötig.
  • Nach Ankunft: Anmeldung bei der zuständigen Gemeinde und Beantragung der Aufenthaltsbewilligung.

Nicht-EU-/EFTA-Bürger:innen

  • Bewilligung zum Aufenthalt für Ausbildungszwecke und Visum (Typ D) vor der Einreise bei der zuständigen Schweizer Botschaft/Vertretung beantragen.
  • Für einen Deutsch-Intensivkurs in Zürich kann eine Bewilligung zu Aus-/Weiterbildungszwecken erteilt werden, sofern die Anforderungen erfüllt sind.
Endgültige Entscheidung Die Entscheidung trifft ausschliesslich die zuständige Schweizer Behörde – Kurseinschreibung allein garantiert keine Bewilligung.

Zwei Situationen, unterschiedliche Regeln

Der Kanton Zürich lässt das Aneinanderreihen von Sprachkurs und anschliessendem Studium grundsätzlich nicht als durchgehenden Aufenthaltszweck zu. Es gibt zwei getrennt zu betrachtende Fälle.

Sprachkurs

Deutsch lernen in Zürich

Du möchtest intensiv Deutsch lernen und bist danach flexibel, was als Nächstes kommt.

  • Vollzeit-Sprachkurs mit mind. 20 Std./Woche in Präsenz (Super-Intensivkurs)
  • Bewilligung für max. 12 Monate
  • SEM erwartet i. d. R. mind. Sprachniveau A2 bei Antragstellung
Ausnahmefall

Vorbereitung auf ETH Zürich / Universität Zürich

Eng gefasste Ausnahme – keine allgemeine „Studienvorbereitung", sondern nur für bereits vorbehaltlos zugelassene Studierende.

  • Gilt nur, wenn die Universität die Zulassung bereits ohne weitere Auflagen bestätigt hat und einzig die Deutschprüfung vor Studienbeginn fehlt
  • Bewilligung für max. 6 Monate (nicht 12)
  • Weiterhin mind. 20 Std./Woche Präsenzunterricht nötig
Liegt noch keine vorbehaltlose Zulassung vor, gilt diese Ausnahme nicht – dann greifen ausschliesslich die Sprachkurs-Regeln links, ohne garantierten Übergang ins Studium. Bitte im Einzelfall mit dem Migrationsamt Kanton Zürich oder der Schweizer Vertretung klären.

Kursvoraussetzungen

Für die Aufenthaltsbewilligung verlangen die Behörden die Teilnahme an einer Vollzeitschule mit mindestens 20 Präsenz-Unterrichtsstunden pro Woche, regelmässig besucht.

Unser Super-Intensivkurs

  • 20 Präsenz-Unterrichtseinheiten pro Woche
  • Anerkannt für die Aufenthaltsbewilligung im Kanton Zürich

Kostenloses Online-Tutoring NEU

  • Zusätzliche Online-Einheiten oben drauf — bis zu 31 Einheiten/Woche insgesamt
  • Zählt nicht zu den Pflicht-Präsenzstunden, sondern ergänzt sie – die Präsenzstunden liefert weiterhin der Vor-Ort-Kurs
  • Ohne Aufpreis inklusive

Sprachniveau vor Antragstellung

  • SEM erwartet i. d. R. mind. A2-Niveau
  • Unter A2: Empfehlung, vorher unseren Online-Kurs zu besuchen

Preisbeispiele

Alle Preise in CHF.

Kurs Dauer Preis
Super-Intensivkurs 3 Monate 1'929 CHF
Super-Intensivkurs 6 Monate 3'789 CHF Beliebteste Option
Super-Intensivkurs 12 Monate 7'189 CHF
Offizielles Visums-Anmeldeschreiben einmalig 50 CHF

Finanzielle & sonstige Voraussetzungen

Finanzielle Mittel

Für einen 12-monatigen Aufenthalt gelten aktuell CHF 21'000 als ausreichend — nachweisbar z. B. durch Bestätigung einer in der Schweiz zugelassenen Bank, eine Bürgschaft einer in der Schweiz wohnhaften Person oder ausreichende Stipendien/Bildungskredite.

Krankenversicherung

Nachweis einer angemessenen Krankenversicherung.

Unterkunft

Nachweis einer geeigneten Unterkunft in der Schweiz.

Weitere Unterlagen

Ausführliches Motivationsschreiben, CV mit Bildungs-/Berufsnachweisen, gültiger Reisepass, eine schriftliche Erklärung, die Schweiz nach Kursende wieder zu verlassen.

So läuft die Antragstellung ab

  1. Kurs auswählen & anmelden. Online registrieren, Level und Startmonat wählen und die Bezahlung abschliessen.
  2. Anmeldebestätigung erhalten. Gebühr von 50 CHF entrichten; für die Bestätigung benötigen wir Adresse und Passkopie.
  3. Antrag stellen. Nicht-EU/EFTA-Bürger:innen beantragen vor der Einreise das Visum (Typ D) bei der zuständigen Schweizer Vertretung.
  4. Kursbeginn nach Erteilung der Bewilligung in Zürich.
  5. Vor der Anmeldung: AGB & Rückerstattungsbedingungen lesen (insb. §5 und §9 für Visa-Studierende).

Deine Vorteile mit speakeasy Zürich

Volle Unterstützung

  • Wir begleiten dich bei allen kursbezogenen Unterlagen für deinen Antrag.

Kostenlose Umbuchung

  • Dauert dein Visumsverfahren länger als erwartet, verschieben wir deinen Kurs kostenlos.

Rückerstattung bei Ablehnung

  • 70 % Rückerstattung der ungenutzten Kursgebühr bei Ablehnung durch die Botschaft — die Anmeldegebühr ist davon ausgenommen. Details siehe AGB §5/§9.

Bereit für deinen Start in Zürich?

Wähle deinen Kurs und wir kümmern uns um die Anmeldebestätigung für deinen Antrag — oder lass dich vorab unverbindlich beraten.

Die Erfüllung der Kursvoraussetzungen ist keine Garantie für die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung. Die endgültige Entscheidung trifft ausschliesslich die zuständige Schweizer Behörde. Voraussetzungen können je nach Staatsangehörigkeit und individueller Situation variieren; zusätzliche Unterlagen können angefordert werden. Bei Ablehnung erstatten wir 70 % der ungenutzten Kursgebühr zurück.
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